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Kleintierpraxis Kirchhorst

Großhorst 22

30916 Isernhagen

 

Telefon

05136-9064897

Handy/WhatsApp

0174-4023659

 

Mail

kleintierpraxiskuester

@arcor.de

 

Öffnungszeiten

Montag & Mittwoch

10 Uhr - 12 Uhr & 

17 Uhr - 19 Uhr

Dienstag & Donnerstag
10 Uhr - 12 Uhr &

16 Uhr - 19 Uhr

Freitag
10 Uhr - 12 Uhr &

15 Uhr - 18 Uhr

Wir bitten auch während der Öffnungszeiten um Terminvereinbarung, damit wir uns individuell für jeden Patienten die nötige Zeit nehmen können.

 

Unsere Öffnungszeiten sind für Sie ungünstig?
Gerne vereinbaren wir auch einen individuellen Wunschtermin außerhalb unserer Öffnungszeiten mit Ihnen!

 

Niedersächsisches Hunderegister

 

Am 01.07.2013 haben die Übergangsfristen des neuen niedersächsischen Hundegesetzes aus dem Jahr 2011 geendet.

Danach gelten für Hundehalter nun folgende Vorschriften:

Ihr Hund muss ab dem 6. Lebensmonat entweder telefonisch unter der Rufnummer

0441-39010400

oder online unter

www.hunderegister-nds.de

beim zentralen Register angemeldet werden.

Die Kosten dafür betragen bei telefonischer Anmeldung 23,50€; bei Online-Registrierung 14,50€.

Für die Anmeldung ist es nötig, dass Ihr Hund mit einem Transponder (Mikrochip) eindeutig gekennzeichnet ist.

 

Hundehalter, die sich nach dem 01.07.2011 erstmalig einen Hund angeschafft haben, oder anschaffen müssen einen Sachkundenachweis ablegen. Befreit davon sind Personen, die in den letzten zehn Jahren für mind. zwei Jahre einen Hund gehalten haben.

Der Sachkundenachweis besteht aus einer theoretischen Multiple Choice Prüfung und einer praktischen Prüfung.

Nähere Einzelheiten zum Sachkundenachweis (vorbereitende Literatur,Frage-und Antwortlisten,sowie eine Liste anerkannter Prüfer) finden Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.ml.niedersachsen.de 

Der bisher anerkannte D.O.Q.-Test 2.0 wird nach einer Mitteilung der Tierärztekammer Niedersachsen überraschenderweise nun durch den eigenen Test des Ministeriums ersetzt.

 

Ebenfalls neu im niedersäschsischen Hundegesetz ist die Verpflichtung für einen über sechs Monate alten Hund eine Haftpflichtversicherung abzuschließen

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© Kleintierpraxis Andreas Küster