Niedersächsisches Hunderegister
Am 01.07.2013 haben die Übergangsfristen des neuen niedersächsischen Hundegesetzes aus dem Jahr 2011 geendet.
Danach gelten für Hundehalter nun folgende Vorschriften:
Ihr Hund muss ab dem 6. Lebensmonat entweder telefonisch unter der Rufnummer
0441-39010400
oder online unter
beim zentralen Register angemeldet werden.
Die Kosten dafür betragen bei telefonischer Anmeldung 27,97€; bei Online-Registrierung 17,25€.
Für die Anmeldung ist es nötig, dass Ihr Hund mit einem Transponder (Mikrochip) eindeutig gekennzeichnet ist.
Hundehalter, die sich nach dem 01.07.2011 erstmalig einen Hund angeschafft haben, oder anschaffen müssen einen Sachkundenachweis ablegen. Befreit davon sind Personen, die in den letzten zehn Jahren für mind. zwei Jahre einen Hund gehalten haben.
Der Sachkundenachweis besteht aus einer theoretischen Multiple Choise Prüfung und einer praktischen Prüfung.
Nähere Einzelheiten zum Sachkundenachweis (vorbereitende Literatur,Frage-und Antwortlisten,sowie eine Liste anerkannter Prüfer) finden Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.ml.niedersachsen.de
Der bisher anerkannte D.O.Q.-Test 2.0 wird nach einer Mitteilung der Tierärztekammer Niedersachsen überraschenderweise nun durch den eigenen Test des Ministeriums ersetzt.
Ebenfalls neu im niedersäschsischen Hundegesetz ist die Verpflichtung für einen über sechs Monate alten Hund eine Haftpflichtversicherung abzuschließen