Reisevorschriften für Hunde, Katzen & Frettchen
Seit dem 29.12.2014 gilt im Reiseverkehr mit Hunden,Katzen und Frettchen der neue EU-Heimtierausweis.
Im neuen Ausweis müssen die Angaben zum Tierhalter nun von diesem unterschrieben werden, die Seite zur Kennzeichnung des Tieres sowie die Aufkleber mit Angaben zur Tollwutimpfung müssen laminiert werden.
Ebenfalls müssen im neuen Ausweis nun der Name und die Kontaktangaben des ausstellenden Tierarztes auf einer gesonderten Seite dokumentiert und vom Tierarzt unterschrieben werden.
Wichtig für den Tierbesitzer ist, dass die vor dem 29.12.14 ausgestellten alten Ausweise weiterhin bis zum Lebensende des Tieres ihre Gültigkeit behalten.
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